Kostenbeschwerde | Kosten- und Entschädigungsfolgen
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 25.Mai 2023ZK2 2023 34und 35MitwirkendKantonsgerichtspräsident Prof. Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Dr. Veronika Bürgler Trutmann und Bettina Krienbühl,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________ AG,Klägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwälte B.________,gegen1. C.________,2. D.________,Beklagte und Beschwerdegegner,beide vertreten durch Rechtsanwalt E.________,betreffendKostenbeschwerde(Beschwerden gegen die Urteile des Bezirksgerichts Küssnacht vom 9. März 2023, ZGO 2021 5 und 6);-hat die 2. Zivilkammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Mit separaten Urteilen vom 9. März 2023 wies das Bezirksgericht Küssnacht die Klagen der A.________ AG ab, C.________ (Eigentümer KTN zz mit einer Fläche von 6’530 m2, vgl. KB 6) bzw. D.________ (Eigentümer KTN yy mit einer Fläche von 35’957 m2 vgl. KB 6) zu verpflichten, auf erstes Verlangen die Zustimmung zu Rodungsgesuchen im Zusammenhang mit einem kombinierten Sanierungsprojekt Deponie „F.________“ zu erteilen und diese zu unterzeichnen. Das Gericht auferlegte der Klägerin je Fr. 48’000.00 Gerichtskosten (angef. Urteile je Disp.-Ziff. 2.a). Die Klägerin erhob gegen die Auflage der Gerichtskosten rechtzeitig separate Beschwerden mit dem Antrag, die Kosten auf je Fr. 8’000.00 festzusetzen (je KG-act. 2). Sie ersucht um Vereinigung der Beschwerdeverfahren (je KG-act. 1). Die Vorinstanz beantragt die Abweisung der Beschwerden (je KG-act. 5).2.Zur Vereinfachung des Beschwerdeverfahrens sind die beiden die gleichen Fragen betreffenden Beschwerden aus prozessökonomischen Gründen antragsgemäss vereinigt zu behandeln (
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Prof. Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Dr. Veronika Bürgler Trutmann und Bettina Krienbühl,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
A.________ AG,Klägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwälte B.________,gegen1. C.________,2. D.________,Beklagte und Beschwerdegegner,beide vertreten durch Rechtsanwalt E.________,
betreffend
Kostenbeschwerde